Seitenbereiche

Arbeitnehmerkündigung

https://www.bs-vogt.de/aktuelles/mandantennews/
© fovito - stock.adobe.com

Einwurf-Einschreiben

Arbeitgeber tragen für den Zugang von Kündigungsschreiben die Darlegungs- und Beweislast. Der Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens mit Sendungsnummer reichte dem Bundesarbeitsgericht/BAG nicht als Zugangsbeweis (Urteil vom 30.1.2025, Az.: 2 AZR 68/24).

Sachverhalt

Im Streitfall bestätigten mehrere Mitarbeiterinnen des Arbeitgebers, das Kündigungsschreiben gemeinsam in einen Briefumschlag gesteckt zu haben. Eine Mitarbeiterin hat den Umschlag zur Post gebracht und dort als Einwurf-Einschreiben zur Sendungsnummer RT persönlich aufgegeben. Ausweislich des im Internet abrufbaren sog. Sendungsstatus war das Schreiben mit der entsprechenden Sendungsnummer der Arbeitnehmerin zugestellt worden. Dieser Sachvortrag reichte dem BAG nicht aus. Der sicherste Zugangsbeweis ist immer noch der Einwurf in den Hausbriefkasten durch einen persönlich bekannten Boten, der gegebenenfalls als Zeuge auftreten kann.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unser Team in Idstein kümmert sich um Ihre Anliegen in den Bereichen Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensnachfolge, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung. Wir sind für Sie da!

BS & Vogt Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jetzt Termin vereinbaren!

Wir nehmen aktuell neue Mandanten auf und freuen uns auf Ihre Anfrage. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für eine persönliche und kompetente Beratung.

Klicken Sie hier und sichern Sie sich Ihren Wunschtermin – einfach, schnell und unverbindlich!

Termin vereinbaren Schließen