Seitenbereiche

Ausweitung des automatischen Informationsaustausches

https://www.bs-vogt.de/service/mandantennews/
© metamorworks - stock.adobe.com

Automatischer Informationsaustausch

Zum Jahreswechsel 2025/2026 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226“ in Kraft (BGBl. I Nr. 353 v. 23.12.2025). Dieses Gesetzespaket enthielt u. a. auch das „Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen“ (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG). Inländische Kryptodienstleister müssen danach jährlich zum 31. Juli, erstmalig am 31.7.2027, Name, Anschrift sowie Steuer-Identifikationsnummer ihrer Nutzer sowie die Art des zu meldenden Kryptowertes, alle An- und Verkäufe oder Tauschaktionen gegen eine FIAT-Währung dem Bundeszentralamt für Steuern melden. 

Internationaler Datenaustausch

Deutschland gibt diese Daten im Rahmen des internationalen Informationsaustausches bei ausländischen Nutzern an die betreffenden Länder weiter. Im Austausch erhält das Bundeszentralamt für Steuern Informationen deutscher Steuerpflichtiger aus dem Ausland. Der gegenseitige Austausch basiert auf einer Zusatzvereinbarung aus 2023, welche aktuell in nationales Recht umgesetzt wird (Gesetzentwurf vom 16.7.2026, BT-Drucks. 21/7194). Die Zusatzvereinbarung weitet den automatischen Informationsaustausch auf neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, sowie auf Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren, aus.

Stand: 27. September 2026

Bild: ginettigino - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unser Team in Idstein kümmert sich um Ihre Anliegen in den Bereichen Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensnachfolge, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung. Wir sind für Sie da!

BS & Vogt Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jetzt kostenloses Analysegespräch vereinbaren!

Wir nehmen aktuell neue Mandanten auf und freuen uns auf Ihre Anfrage. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für eine persönliche und kompetente Beratung.

Klicken Sie hier und sichern Sie sich Ihren Wunschtermin – einfach, schnell und unverbindlich!

Termin vereinbaren Schließen