Seitenbereiche

Kein Werbungskostenabzug bei Nutzung des Privat-Pkw für Dienstreisen

https://www.bs-vogt.de/service/mandantennews/
© Graphicroyalty - stock.adobe.com

Privat-Pkw für Dienstreisen

Den Privat-Pkw für Dienstreisen zu nutzen, ist generell keine gute Idee. Dies gilt ausnahmslos in Fällen, in denen ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Einen solchen Fall hatte zuletzt der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden (Urt. v. 21.1.2026 Az. VI R 30/24). Ein Steuerpflichtiger nutzte für betriebliche Fahrten seinen Privat-Pkw, damit seine Ehefrau in dieser Zeit den Firmen-Pkw nutzen konnte.

Unangemessene Werbungskosten

Der BFH teilte die Auffassung der Finanzverwaltung und ließ die Aufwendungen nicht zum Steuerabzug zu. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen den Gewinn nicht mindern dürfen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz - EStG). Sinngemäß gilt dies nach § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG auch für Werbungskosten. Der BFH sah die für den Privat-Pkw entstandenen Aufwendungen als unangemessen an, da diese durch eine privat veranlasste „Über-Kreuz-Nutzung“ beider Pkw veranlasst waren. Die Fahrtkosten berühren daher die private Lebensführung. Weil ein gewissenhafter Steuerpflichtiger diese Kosten nicht auf sich genommen hätte, waren sie unangemessen.

Stand: 26. August 2026

Bild: taniho - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unser Team in Idstein kümmert sich um Ihre Anliegen in den Bereichen Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensnachfolge, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung. Wir sind für Sie da!

BS & Vogt Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jetzt kostenloses Analysegespräch vereinbaren!

Wir nehmen aktuell neue Mandanten auf und freuen uns auf Ihre Anfrage. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für eine persönliche und kompetente Beratung.

Klicken Sie hier und sichern Sie sich Ihren Wunschtermin – einfach, schnell und unverbindlich!

Termin vereinbaren Schließen