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118 Staaten melden zum 30. September ausländische Kontodaten dem deutschen Fiskus

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BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 8.6.2026 (IV D 3 - S 1315/00304/071/023) die finale Staatenaustauschliste zum automatischen Informationsaustausch veröffentlicht. Gegenüber dem letzten Jahr sind drei neue Staaten hinzugekommen, u. a.
Senegal. Die Meldungen erfolgen wie alljährlich bis zum 30. September. Gemeldet werden u. a. die persönlichen Daten der Kontoinhaberinnen bzw. Kontoinhaber wie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Kontonummer und der Kontosaldo.

Betragsdifferenzen

Oftmals erhalten Steuerpflichtige aufgrund der Meldungen ein Schreiben ihres Wohnsitzfinanzamtes zur Sachverhaltsaufklärung. Darin sind im Regelfall die an das Finanzamt von den ausländischen Kreditinstituten gemeldeten Beträge enthalten. Diese stimmen allerdings nur selten mit den tatsächlichen Beträgen überein. Die Meldesummen werden in US-Dollar an die jeweiligen Steuerverwaltungen gemeldet. Bei mehreren Kontoinhabern (wie im Fall eines Ehegattenkontos) werden für jeden Kontoinhaber jeweils 100 % der Werte gemeldet.

Stand: 26. August 2026

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Erscheinungsdatum:

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